Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Der Rechnungsbetrag kann innerhalb von 10 Tagen überwiesen oder auch bar bezahlt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen ohne Zusatzversicherung übernehmen die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung nicht.
Selbstzahler können mit ca. 70-90 €/ h Behandlungskosten rechnen.
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel je nach Ihrem Vertrag die Kosten komplett oder teilweise.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
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